Übernahme des Vereinsbeitrags vom BuT

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit geringem Einkommen dabei, gleichberechtigt am schulischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Dabei werden auch Vereinsbeiträge gefördert, sodass kein Kind auf Teilnahme verzichten muss.

Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?

Leistungen aus dem Bildungspaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, wenn sie oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Grundsicherungsgeld / Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag (BKGG)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Förderung von Vereinsbeiträgen wird dabei pauschal bis zum 18. Geburtstag gewährt.

Für einen bunten und vielfältigen Sport wollen wir alle dabei haben!
Weitere Informationen zum Thema findet ihr auch unter Bildung und Teilhabe.
Bei Fragen sprecht uns gerne an oder schreibt eine Mail an info@bhv05.de.